Gebäudeeinmessung

Vollständiger, aktueller Nachweis von Gebäuden

Vermessung

Gebäudeeinmessung

Jeder Gebäudeeigentümer, der ein Haus / Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert, ist nach dem aktuellen Vermessungs- und Katastergesetz des Landes Bremen dazu verpflichtet, dieses auf seine Kosten einmessen zu lassen. Dies dient dem Zweck den Nachweis der Gebäude im Liegenschaftskataster aktuell zu halten.

Ein vollständiger, aktueller Nachweis von Gebäuden ist für den Eigentumsnachweis, den Grundstücksverkehr, sowie für Kreditaufnahme und für Planungen jeglicher Art von essentieller Bedeutung.

Zu beachten: Die Einmessungspflicht besteht unabhängig vom jeweiligen Bauordnungs-/-planungsrecht. Somit sind auch genehmigungsfreie Bauvorhaben grundsätzlich nachweispflichtig (!).

Wir erledigen für Sie Ihre Gebäudeeinmessung und übernehmen auch den damit verbunden behördlichen Schriftverkehr.

Als Urkundsberechtigte und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure führen wir diese Gebäudeeinmessung für Sie schnell und unkompliziert aus.

Möchten Sie hierzu eine Beratung?

Dann rufen Sie uns an: 0421 - 55 760 - 0

Erteilen Sie uns Ihren Auftrag per eMail oder
Fax (0421 / 55 760 - 40).

Nennen Sie uns bitte:

Ort, Straße, Hausnummer
Eigentümer, Kostenträger
Ihren Namen und Ihre Telefonnummer

und soweit bekannt:

Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück
Flurkarte oder einen Plan
ggf. altes Aktenzeichen von uns

Unsere Leistungen

CAD/GIS ARBEITEN

Wir bieten Ihnen auch außerhalb der Landesgrenzen von Bremen bundesweit Vermessungsarbeiten und digitale Auswertungen bzw. Aufbereitungen an. Baumkataster, Erdmassenberechnungen...

MEHR ERFAHREN

GEBÄUDEEINMESSUNG

Ein vollständiger, aktueller Nachweis von Gebäuden ist für den Eigentumsnachweis, den Grundstücksverkehr, sowie für Kreditaufnahme und für Planungen jeglicher Art von essentieller Bedeutung.

MEHR ERFAHREN

GRUND- UND FLURSTÜCKE

Soll ein Teil eines Grundstückes auf einen neuen Eigentümer übertragen werden, ist grundsätzlich eine Teilungsvermessung notwendig. Die Teilungsvermessung wird entsprechend den Vorgaben von uns als…

MEHR ERFAHREN

GRENZFESTSTELLUNGEN

Durch die amtliche Kennzeichnung bestehender Grenzen mit Hilfe von Grenzmarken (wie z.B. Grenzsteine) stellen wir für Sie Ihre Grundstücks­grenzen fest.

MEHR ERFAHREN

GRENZBESCHEINIGUNGEN

Wir erstellen für Sie Grenzbe­scheini­gungen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände zur Vorlage bei Behörden, Bauämtern, Banken und Bausparkassen.

MEHR ERFAHREN

LAGEPLÄNE

Lagepläne zur Vorlage beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung. Kein Bauantrag ohne amtlichen Lageplan. ir fertigen diese Urkunde…

MEHR ERFAHREN

TECHNISCHE VERMESSUNG

Wir führen für Sie Industrievermessungen, Bauvermessungen und Ingenieur­ver­messungen durch. Präzisions­ver­messungen von Maschinen

MEHR ERFAHREN

Nutzen Sie unser Leistungsspektrum

Ihr Vermessungsbüro Schaefer

Kontakt

Vermessungsbüro Schaefer

Werderstr. 27 | 28199 Bremen

Telefon