Grund- und Flurstücke
Teilungsvermessung
Vermessung
Grund- und Flurstücke
Soll ein Teil eines Grundstückes auf einen neuen Eigentümer übertragen werden, ist grundsätzlich eine Teilungsvermessung notwendig. Die Teilungsvermessung wird entsprechend den Vorgaben von uns als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt. Wir stellen die alten Grenzen wieder her und fügen die neuen Grenzen ein. Wir laden zu einem Grenztermin, in dem Sie sich die Lage der alten Grenzen anzeigen lassen können.
Das anerkannte Messungsergebnis wird anschließend in die amtlichen Nachweise übernommen. Finanzamt und Grundbuch erhalten automatisch über die neu entstandenen und aufgehobenen alten Flurstücke Nachricht.
Ihr Notar erhält abschließend das Vermessungsergebnis und stellt den Antrag auf Grundbuchumschreibung, damit Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
Wir beraten Sie gerne bei der Lösung aller in diesem Zusammenhang anfallenden Probleme und holen für Sie auf Wunsch bei den zuständigen Behörden die erforderlichen Genehmigungen ein.
Möchten Sie hierzu eine Beratung?
Dann rufen Sie uns an: 0421 - 55 760 - 0
Erteilen Sie uns Ihren Auftrag per eMail oder
Fax (0421 / 55 760 - 40).
Nennen Sie uns bitte:
Ort, Straße, Hausnummer
Eigentümer, Kostenträger
Ihren Namen und Ihre Telefonnummer
und soweit bekannt:
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück
Flurkarte oder einen Plan
ggf. altes Aktenzeichen von uns
Unsere Leistungen
CAD/GIS ARBEITEN
Wir bieten Ihnen auch außerhalb der Landesgrenzen von Bremen bundesweit Vermessungsarbeiten und digitale Auswertungen bzw. Aufbereitungen an. Baumkataster, Erdmassenberechnungen...
GEBÄUDEEINMESSUNG
Ein vollständiger, aktueller Nachweis von Gebäuden ist für den Eigentumsnachweis, den Grundstücksverkehr, sowie für Kreditaufnahme und für Planungen jeglicher Art von essentieller Bedeutung.
GRUND- UND FLURSTÜCKE
Soll ein Teil eines Grundstückes auf einen neuen Eigentümer übertragen werden, ist grundsätzlich eine Teilungsvermessung notwendig. Die Teilungsvermessung wird entsprechend den Vorgaben von uns als…
GRENZFESTSTELLUNGEN
Durch die amtliche Kennzeichnung bestehender Grenzen mit Hilfe von Grenzmarken (wie z.B. Grenzsteine) stellen wir für Sie Ihre Grundstücksgrenzen fest.
GRENZBESCHEINIGUNGEN
Wir erstellen für Sie Grenzbescheinigungen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände zur Vorlage bei Behörden, Bauämtern, Banken und Bausparkassen.
LAGEPLÄNE
Lagepläne zur Vorlage beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung. Kein Bauantrag ohne amtlichen Lageplan. ir fertigen diese Urkunde…
TECHNISCHE VERMESSUNG
Wir führen für Sie Industrievermessungen, Bauvermessungen und Ingenieurvermessungen durch. Präzisionsvermessungen von Maschinen
Nutzen Sie unser Leistungsspektrum
Ihr Vermessungsbüro Schaefer
Kontakt
Vermessungsbüro Schaefer
Werderstr. 27 | 28199 Bremen