Grund- und Flurstücke

Teilungsvermessung

Vermessung

Grund- und Flurstücke

Soll ein Teil eines Grundstückes auf einen neuen Eigentümer übertragen werden, ist grundsätzlich eine Teilungsvermessung notwendig. Die Teilungsvermessung wird entsprechend den Vorgaben von uns als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt. Wir stellen die alten Grenzen wieder her und fügen die neuen Grenzen ein. Wir laden zu einem Grenztermin, in dem Sie sich die Lage der alten Grenzen anzeigen lassen können.

Das anerkannte Messungsergebnis wird anschließend in die amtlichen Nachweise übernommen. Finanzamt und Grundbuch erhalten automatisch über die neu entstandenen und aufgehobenen alten Flurstücke Nachricht.
Ihr Notar erhält abschließend das Vermessungsergebnis und stellt den Antrag auf Grundbuchumschreibung, damit Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

Wir beraten Sie gerne bei der Lösung aller in diesem Zusammenhang anfallenden Probleme und holen für Sie auf Wunsch bei den zuständigen Behörden die erforderlichen Genehmigungen ein.

Möchten Sie hierzu eine Beratung?

Dann rufen Sie uns an: 0421 - 55 760 - 0

Erteilen Sie uns Ihren Auftrag per eMail oder
Fax (0421 / 55 760 - 40).

Nennen Sie uns bitte:

Ort, Straße, Hausnummer
Eigentümer, Kostenträger
Ihren Namen und Ihre Telefonnummer

und soweit bekannt:

Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück
Flurkarte oder einen Plan
ggf. altes Aktenzeichen von uns

Unsere Leistungen

CAD/GIS ARBEITEN

Wir bieten Ihnen auch außerhalb der Landesgrenzen von Bremen bundesweit Vermessungsarbeiten und digitale Auswertungen bzw. Aufbereitungen an. Baumkataster, Erdmassenberechnungen...

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GEBÄUDEEINMESSUNG

Ein vollständiger, aktueller Nachweis von Gebäuden ist für den Eigentumsnachweis, den Grundstücksverkehr, sowie für Kreditaufnahme und für Planungen jeglicher Art von essentieller Bedeutung.

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GRUND- UND FLURSTÜCKE

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GRENZFESTSTELLUNGEN

Durch die amtliche Kennzeichnung bestehender Grenzen mit Hilfe von Grenzmarken (wie z.B. Grenzsteine) stellen wir für Sie Ihre Grundstücks­grenzen fest.

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GRENZBESCHEINIGUNGEN

Wir erstellen für Sie Grenzbe­scheini­gungen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände zur Vorlage bei Behörden, Bauämtern, Banken und Bausparkassen.

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LAGEPLÄNE

Lagepläne zur Vorlage beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung. Kein Bauantrag ohne amtlichen Lageplan. ir fertigen diese Urkunde…

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TECHNISCHE VERMESSUNG

Wir führen für Sie Industrievermessungen, Bauvermessungen und Ingenieur­ver­messungen durch. Präzisions­ver­messungen von Maschinen

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